Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamm
Am Amtsgericht Hamm sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Hamm
- Garage, Einfamilienhaus9. Oktober 2026Garage, Einfamilienhaus in Hamm59069 HammAmtsgericht Hamm351.000 €
- gewerblich genutztes Grundstück16. Oktober 2026gewerblich genutztes Grundstück in Hamm59075 HammAmtsgericht Hamm722.000 €
- unbebautes Grundstück16. Oktober 2026unbebautes Grundstück in Hamm59075 HammAmtsgericht Hamm75.000 €
- Zweifamilienhaus, Garage20. November 2026Zweifamilienhaus, Garage in Hamm59075 HammAmtsgericht Hamm416.000 €
- Garage, Mehrfamilienhaus27. November 2026Garage, Mehrfamilienhaus in Hamm59065 HammAmtsgericht Hamm420.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamm
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Hamm?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Hamm 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Hamm?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 09:00: Garage, Einfamilienhaus in Hamm, Amtsgericht Hamm.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Hamm zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Hamm. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Hamm?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 416.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.